9 Fragen und die Antworten zum Thema Internet - Ist es grundsätzlich richtig, dass Kinder im Internet surfen?
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 | Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn interessierte Kinder früh anfangen, sich mit kindgerechten Seiten im Internet zu beschäftigen. Dadurch lernen sie mit dem neuen Medium umzugehen. Diese Fähigkeit können Kinder aber nur mit Unterstützung ihrer Eltern erwerben. Beim gemeinsamen Surfen können Sie Ihrem Kind zeigen, dass es viel Interessantes und Wissenswertes im Internet zu finden gibt – aber eben auch das Gegenteil. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was im Netz erlaubt ist und was nicht. Stellen Sie gemeinsame Regeln auf. Weitere Hinweise enthält die Broschüre „Ein Netz für Kinder – Surfen ohne Risiko?“, zu beziehen über http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4712.html
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Wie kann ich mein Kind schnell und unkompliziert auf kindgerechte Seiten führen? - Die Lieblingsseiten Ihres Kindes können Sie am besten in der Link-Leiste des Browsers sammeln. Dazu surfen Sie zur gewünschten Seite, klicken im Adressfeld auf das Icon, das vor der Web-Adresse steht, und schieben es mit gedrückter linker Maustaste auf die Link-Leiste. Zusätzlich sollten Sie eine geeignete Kinder-Site als Startadresse im Browser einstellen, z. B. die Suchmaschine für Kinder www.blinde-kuh.de oder die Kinderportale www.kindernetz.de und www.seitenstark.de. Beim Starten des Browsers wird dann immer ein kindgerechtes Angebot gezeigt. Darüber hinaus eröffnen Positivlisten mit empfehlenswerten Kinderangeboten wie www.fragFINN.de geschützte Surf-Räume.
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- Kann ich den Zugriff auf unerwünschte Seiten verwehren?
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Eltern können kleine Positivlisten mit empfehlenswerten Kinderangeboten selbst zusammenstellen, indem Sie im Menü „Extra“ unter „Internetoptionen/Inhalte“ den „Inhaltsratgeber“ im Internet Explorer aktivieren und dort in der Registerkarte „Gebilligte Sites“ alle Adressen eintragen, die Ihr Kind besuchen darf. Ältere Kinder brauchen größere Bewegungsspielräume, um einen kompetenten und eigenverantwortlichen Umgang mit dem neuen Medium zu lernen. Hier können Filter dabei helfen, dass problematische Angebote blockiert werden. Aber Achtung: Filter können eine pädagogische Begleitung nicht ersetzen. Es gibt derzeit noch keine Filtersysteme, auf die sich Eltern vollständig verlassen können. Deshalb: Wenn Ihr Kind auf problematische Seiten stößt, sollten Sie mit ihm über die Inhalte sprechen. Problematische Seiten können Kinder verstören. Sie wissen häufig nicht, wie sie damit umgehen sollen. Bei jüngeren Kindern muss man besonders vorsichtig sein. Ihnen sollte man in kindgerechter Weise erklären, worum es geht. Auf jeden Fall sollten Sie gefährdende und beeinträchtigende Seiten melden, um andere Kinder zu schützen. Anlaufstellen: www.jugendschutz.net, www.fsm.de, www.bundespruefstelle.de. - Sollte ich mein Kind beaufsichtigen, wenn es im Internet surft?
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Kleine Kinder brauchen im Internet einen besonderen Schutz. Deshalb lassen Sie jüngere Kinder möglichst nicht alleine im Internet surfen. Sie sollten wissen, auf welchen Seiten sich Ihr Kind bewegt. Gestehen Sie Ihrem Kind aber auch ein Recht auf Privatheit zu. Wenn Ihr Kind mit Freundinnen oder Freunden redet, müssen Sie auch nicht jedes Wort mitbekommen. Das Gleiche trifft zu, wenn es mit Freundinnen oder Freunden im Internet chattet. Wichtig ist aber, dass Sie Regeln vereinbaren, wenn eine Situation bedrohlich wird: wenn Unbekannte versuchen, Kontakt zu Ihrem Kind aufzunehmen oder wenn sogar Treffen mit Personen vereinbart werden sollen, die Ihr Kind nicht kennt. Hier müssen Sie Ihr Kind stärken. Das bedeutet, es zu unterstützen, auch mal eine Kommunikation abzubrechen und in bedrohlichen Situationen, beispielsweise wenn es belästigt wird, direkt Kontakt mit Ihnen aufzunehmen - Sind die herkömmlichen Suchmaschinen für Kinder geeignet?
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Das hängt vom Alter ab. Kleinere Kinder sollten die Suchmaschinen für Kinderangebote nutzen, zum Beispiel www.blinde-kuh.de. Ab etwa zehn Jahren werden sie sicher auch herkömmliche Suchmaschinen nutzen. Das wird heute auch von vielen Schulen gefordert. Doch auch hier ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben und mitzubekommen, wenn komische /seltsame Dinge passieren. - Was sollte ich bei der Einrichtung einer E-Mail-Adresse für Kinder beachten?
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Aus der E-Mail-Adresse soll nicht der reale Name erkennbar oder rekonstruierbar sein. Spezialisierte Anbieter sind z. B. www.mail4kidz.de, www.grundschulpost.de und www.lizzynet.de (für Mädchen). Sicherheitshalber sollten Sie für Ihr Kind zwei E-Mail-Adresse einrichten: eine öffentliche, die z. B. bei Gewinnspielen oder Downloads genutzt und von den Eltern kontrolliert wird. Für befreundete Kinder ist eine zweite private E-Mail-Adresse da, die vertraulich zu behandeln ist und für die dann auch das Postgeheimnis zwischen Eltern und Kindern gelten kann. - Wie gehe ich mit Kommunikationsplattformen wie schuelerVZ oder lokalisten.de um?
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Viele Schülerinnen und Schüler empfinden es als „Muss“, sich in Online-Netzwerken wie SchülerVZ zu präsentieren und darüber Freundschaften zu pflegen. Problematisch können vor allem unerwünschte Kontakte oder "Cyberbullying", eine Form von Mobbing, sein. Ebenso können Kinder und Jugendliche dort mit ungeeigneten Inhalten konfrontiert werden, z.B. Pornografie, rechtsextremistische Propaganda oder Aufrufen zu selbstverletzendem Verhalten. Sicherheitstipps für Eltern: Über die Gefahren sprechen und gemeinsam das Profil des Kindes durchsehen. Kinder haben noch kein Gefühl für die Gefahren, die mit ihren Angaben verbunden sind. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass jeder zum Beispiel in schuelerVZ die gesamte Kommunikation verfolgen kann, auch wenn diese nur an die engen Freunde gerichtet ist. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie man einen „Privat-Modus“ so nutzt, dass man nur die Leute auf seine Seite lässt, die man dort haben will. Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse sollten geheim bleiben. Nur Fotos einstellen, auf denen das Kind nicht eindeutig erkennbar ist. Machen Sie dem Kind klar: Was einmal im Internet veröffentlicht ist, lässt sich nicht wieder zurückholen. - Wie ist der richtige Umgang mit dem Herunterladen von Dateien aus dem Internet?
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Für das Herunterladen von Musik, Filmen oder anderen Inhalten aus dem Internet gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ob ein Werk im Internet zum Download angeboten wird, entscheidet der Urheber oder derjenige, der die Nutzungsrechte hat. Gegen die Nutzung eines kostenpflichtigen legalen Downloadangebots ist also nichts einzuwenden. Aufpassen sollte man bei kostenlosen Angeboten. Hier gilt: Das Urheberrechtsgesetz erlaubt den Download nur dann, wenn die Datei nicht offensichtlich rechtswidrig zum Download angeboten wird. Der Download aus einer illegalen Tauschbörse ist damit rechtswidrig. Nur dann, wenn Künstler und Plattenfirmen einzelne Songs in das Internet eingestellt haben und den Download erlauben, darf man das auch tun. Bei illegalen Downloads muss man mit Schadensersatzforderungen und Geldstrafen rechnen. Das kann teuer werden. Mehr dazu steht auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.kopien-brauchen-originale.de. - Dürfen Kinder Instant Messenger benutzen? Wenn ja, was sollen sie beachten?
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Instant Messenger wie ICQ oder MSN-Messenger sind sehr beliebt bei Kindern und Jugendlichen. Damit kann man direkt von PC zu PC Nachrichten und Dateien versenden. Anhand von Freundeslisten sieht man, wer gerade online ist. Messenger bergen ein hohes Belästigungsrisiko. Einen sicheren Kinder-Messenger gibt es noch nicht. Kinder sollten einen Messenger nur nutzen, wenn sie die Sicherheitsregeln beachten: in ihrem Profil keine Angaben zu Alter, Telefonnummer und Adresse machen und auch keine gut erkennbaren Fotos einstellen. Unbekannte Kontaktanfragen ablehnen. Wichtig: Sicherheitsfunktionen auf die höchste Stufe setzen und Kontaktmöglichkeiten auf Freunde beschränken. Wie das geht: für verschiedene Messenger unter www.chatten-ohne-risiko.net.
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